Realschule Plus - Daun Vulkaneifel - Kooperative Realschule

Schwerpunktschule

Förderlehrerin Maike Stölben
Förderlehrerin Maike Stölben

Zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 wurde die Realschule plus Daun vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK) zur Schwerpunktschule ernannt.
Im Rahmen dieser Entwicklung wurden der Realschule plus Daun zum Schuljahr 2015/2016 von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugewiesen.

Die rechtliche Grundlage für inklusiven Unterricht bietet die UN-Behindertenrechtskonvention, die im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft trat. Sie liefert Grundsätze zur Verwirklichung einer größtmöglichen Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung im Bereich der schulischen Bildung, welche sich auch im Schulgesetz widerspiegeln. Die Umsetzung wird durch das Konzept der Schwerpunktschulen unterstützt, die sowohl in der Primarstufe als auch weiterführend in der Sekundarstufe I wohnortnah inklusiven Unterricht ermöglicht.

Was ist sonderpädagogischer Förderbedarf?

Häufig machen sich schulische Probleme bereits im Laufe der Grundschulzeit bemerkbar. Wenn Verdacht auf sonderpädagogischen Förderbedarf  besteht, stellt die Grundschule oder die jeweilige weiterführende Schule, nach Absprache mit den Eltern, einen Antrag zur Feststellung desselben. Eine Förderschullehrkraft erstellt daraufhin ein sonderpädagogisches Gutachten, das Aufschluss darüber gibt, ob das Kind sonderpädagogischen Förderbedarf hat und in welchem Bereich dieser erforderlich ist.

Im zweiten Schritt findet eine Anhörung der Eltern statt. Das Gutachten wird eröffnet und den Eltern vorgetragen. Wenn sonderpädagogischer Förderbedarf erhoben wird, haben die Eltern das Wahlrecht zu entscheiden, ob ihr Kind eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule besuchen soll. Dieser Wunsch wird notiert und zusammen mit dem Gutachten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vorgelegt, die das Kind einer Schule zuweist. In einigen Fällen wird sonderpädagogischer Förderbedarf auch erst in der Orientierungsstufe festgestellt. Meldezeitraum für ein sonderpädagogisches Gutachten ist von November bis einschließlich Januar. Nach Feststellung eines Förderbedarfs erfolgt die Zuweisung oder ggf. ein Wechsel des Lernortes jeweils nur zum neuen Schuljahr.

An der Drei-Maare-Realschule plus werden derzeit Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen beschult.

Definition: Förderschwerpunkt Lernen
Das Lern- und Leistungsvermögen weicht deutlich und umfassend von der Altersnorm ab. Dies zeigt sich in einem umfänglichen Schulleistungsversagen. In der Regel geht dies mit einer Beeinträchtigung der Intelligenz einher (IQ < 85), die aber nicht so schwerwiegend ist, dass es sich um eine geistige Behinderung handelt.

Ebenso können auf Elternwunsch auch Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten „ganzheitliche Entwicklung“ und in Einzelfällen auch „sozial-emotionale Entwicklung“ an der Drei-Maare-Realschule plus in Daun beschult werden.
Definition: Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung (geistige Behinderung)
Komplexe kognitive Beeinträchtigungen, die mithilfe standardisierter Intelligenztests in Form von IQ-Werten gemessen werden. Geistige Behinderung beginnt mit einem IQ-Bereich von unter 70. Kinder mit einem IQ-Bereich von 69 bis 50 können bei entsprechender Förderung das Lesen und Schreiben, teilweise auch Rechnen erlernen, wenn auch sehr verzögert und reduziert.

Definition: Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung
Es liegen deutliche Beeinträchtigungen im sozialen und emotionalen Bereich vor – diese äußern sich in unterschiedlichen Formen von Verhaltensauffälligkeiten

Wird eine Schülerin oder ein Schüler mit dem Förderbedarf Lernen der Drei-Maare-Realschule plus zugewiesen, so wird das Kind in der Schwerpunktschule nach dem Lehrplan der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet. Dieses Kind erhält seinem Leistungsstand entsprechend differenzierte Arbeitsmaterialien und  Lernstandskontrollen.

Wie läuft inklusiver Unterricht ab?

Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, im eigenen Lerntempo Lerninhalte zu bewältigen und individuelle Lernziele anzustreben.

Der Unterricht kann für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wenn erforderlich, zieldifferent erfolgen. Sie erhalten individuelle Hilfen durch die Regelschullehrerinnen und Lehrer und sonderpädagogische Förderung durch eine an die Schule abgeordnete Förderlehrerin. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage eines individuellen Förderplanes.

Welche Zeugnisse bekommen die Schüler mit Förderbedarf?

Der Bildungsgang Lernen wird auf dem Zeugnisformular der Schule vermerkt. Lernfortschritte werden dort in der Regel in Form einer Verbalbeurteilung festgehalten. Wird der Förderbedarf Lernen im Laufe der Schulzeit nicht wieder aufgehoben, erhält die Schülerin oder der Schüler den Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (besondere Form der Berufsreife).

Zeugniserstellung: Grundsätzliches
• Alle Zeugnisse der jeweiligen Schwerpunktschule erhalten den gleichen   Zeugniskopf.
• Schwerpunktschüler können in allen Fächern sowohl zielgleiche als auch zieldifferente Zeugnisnoten anstreben.
• Werden auf dem Zeugnis in allen Fächern Regelnoten erteilt, so ist der Förderstatus aufgehoben. Ist die Zeugnisnote in mindestens einem Fach zieldifferent, so bleibt der Förderstatus bestehen.

Auf  Zeugnissen der Schwerpunktschüler befindet sich der Zusatz:
S. hat nach Feststellung der Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf und wird im Bildungsgang xy (z.B. LERNEN/GANZHEITLICHE ENTWICKLUNG) unterrichtet. S.  nimmt am integrativen Unterricht gem. § 47 ÜSchO teil und wird nach einem individuellen Förderplan unterrichtet. Die als Anlage zu diesem Zeugnis beigefügte verbale Beurteilung beschreibt die erworbenen Kompetenzen und Lernfortschritte in folgenden Fächern:
Es gelten die Regelungen der Sonderschulordnung analog für die Zeugniserstellung in den Bildungsgängen Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (SFL) und Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung (SFG) (vgl. hierzu auch § 55 und § 56 SoSchO und § 47 Abs. 2 ÜSchO)

Das Erreichen zielgleicher Zeugnisnoten wird im Zeugnis deutlich:
S. wird in den aufgeführten Fächern zielgleich unterrichtet. Bei zielgleichem Unterricht beziehen sich die Leistungsbeurteilungen auf die Anforderungen des Bildungsgangs BERUFSREIFE.

Zeugnisnoten

Bildungsgang LERNEN:
Zieldifferent unterrichtete Fächer werden nur verbal beschrieben
Besonderheit an der Schwerpunktschule:
Ab dem 2. Halbjahr der Klassenstufe 8 gilt im Bildungsgang Lernen die
Regelung: Note des Bildungsgangs Lernen mit Verbalbeurteilung.

Bildungsgang GANZHEITLICHE ENTWICKLUNG:
Die Benotung erfolgt in Form einer Beschreibung der erbrachten Leistungen in den einzelnen Lernbereichen auf der Grundlage der individuellen Lernziele.
Dabei sind insbesondere die erzielten Fortschritte im Lern-, Leistungs- und  Sozialverhalten zu berücksichtigen.

Können Schüler mit Förderbedarf „sitzenbleiben“ ?

Wechsel der Klassenstufe
Grundsätzlich steigen die Schwerpunktkinder im Klassenverband in die nächste Klassenstufe auf. Grundlage dafür ist § 29 Abs. 3 GSchO und § 47 Abs. 2 ÜSchO  in Verbindung mit den §§ 72 und 75 der SoSchO.
Regelungen für die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (FSL) und für die Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung (SFG) gelten auch für an Schwerpunktschulen zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schüler.

§ 72 SoSchO regelt den Wechsel der Klassenstufe im Bildungsgang Lernen:
„Schülerinnen und Schüler besuchen die ihrem Schulbesuchsjahr entsprechende Klassenstufe. Können in Ausnahmefällen Schülerinnen und Schüler durch den Besuch einer anderen Klassenstufe besser gefördert werden, können sie dieser zugewiesen werden.“ Dabei wird auf § 60 SoSchO Bezug genommen:
Versetzung und Nichtversetzung sind pädagogische Maßnahmen, die die Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler der Gesamtentwicklung, der
besonderen Lage, der individuellen Lernfähigkeit und  Leistungsbereitschaft
anpassen. Grundsätzlich sollen Schülerinnen und Schüler an der Schwerpunktschule in ihrem Klassenverband verbleiben.

Wie werden die Schüler den Klassenstufen zugeordnet?

Im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung wird folgendermaßen verfahren: Für den Wechsel im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung gilt der § 75 SoSchO in Verbindung mit § 29 Abs. 3 GSchO und § 47 Abs. 2 ÜSchO. Schülerinnen und Schüler werden entsprechend ihrem Schulbesuchsjahr den pädagogischen Einheiten der Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe zugeordnet. Dabei ist die Gesamtpersönlichkeit, die Entwicklungslage und das soziale Verhalten der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. (Anmerkung: Nach dem 10. Schulbesuchsjahr sind alle Schülerinnen und Schüler in die Werkstufe aufzunehmen.)

Welche Schulabschlüsse können die Schwerpunktschüler erreichen?

Die Schülerinnen und Schüler besuchen die ihrem Schulbesuchsjahr entsprechende Klassenstufe.
Ziel sonderpädagogischer Förderung ist es, Schülerinnen und Schüler zur Berufsreife zu führen bzw. so weit wie möglich an die Berufsreife heranzuführen. Besteht für die Schülerinnen und Schüler die Chance, die Berufsreife zu erhalten, wird der Förderstatus vor dem Halbjahreszeugnis in der 9. Klassenstufe aufgehoben. 

Kann der Förderstatus nicht aufgehoben werden, erhält der Schüler/die Schülerin am Ende des 9. Schuljahres den Abschluss der besonderen Form der Berufsreife (Förderschulabschluss).

Nach dem Abschluss der besonderen Form der Berufsreife besteht die Möglichkeit im freiwilligen 10. Schuljahr an der Schwerpunktschule oder im BVJ (Berufsvorbereitungsjahr an einer Berufsbildenden Schule (BBS) den Abschluss der Berufsreife anzustreben.

Für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung besteht eine 12-jährige Schulpflicht. Nach dem 9. Schulbesuchsjahr besuchen sie drei Jahre die Werkstufe:
• an einer BBS: Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht
• an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche
           Entwicklung (GE)
• an einer Schwerpunktschule mit Werkstufenkonzept (welches an der Drei-Maare-Realschule plus in Daun nicht eingerichtet ist) 

Für künftige Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung, die an der der Drei-Maare-Realschule plus in Daun unterrichtet werden, bedeutet dies ein Schulwechsel nach dem 9. Schulbesuchsjahr an eine der oben genannten Schulen. 

Welche Voraussetzungen für Förderungsmöglichkeiten sind an der Drei-Maare-Realschule plus Daun gegeben?

Unterrichtsorganisation und Faktoren zur Klassenbildung
Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt erfolgt in der Orientierungsstufe je nach Kapazität der Lehrkräfte. Es soll weder eine Bündelung noch eine Vereinzelung der Schwerpunktschüler erfolgen. In der Mittelstufe gibt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Schwerpunktschüler auf die Berufsreifeklassen und die Klassen der Sekundarstufe I vor.
Da die Gesamtschülerzahl der Jahrgangsstufen die Schülerzahlen in den einzelnen Klassen vorgegeben und aufgrund von Schwerpunktschülern die Klassenmesszahlen nicht herabgesetzt werden dürfen, können an der Drei-Maare-Realschule plus Daun keine besonderen Klassen mit verringerter Schülerzahl gebildet werden.

Personelle Voraussetzungen
Das St. Laurentius Förderzentrum in Daun ist die zuständige Förderschule, die Förderschullehrer an die Drei-Maare-Realschule plus abordnet, um die sonderpädagogische Förderung der entsprechenden Schüler zu gewährleisten. Der Umfang der Wochenstunden ist abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Kooperation
Alle in einer Jahrgangsstufe unterrichtenden Klassenlehrer, Fachlehrer und Förderlehrer arbeiten zusammen und sprechen sich in regelmäßig stattfindenden Klassenkonferenzen bzgl. Differenzierungs- und Fördermaßnahmen ab. Eine enge Kooperation mit Schulsozialarbeiter, Eltern und außerschulischen Experten (ggf. schulpsychologischer Dienst, Jugendamt, etc.) wird angestrebt.

Klassenlehrerprinzip
Aufgrund des umfangreichen Fächerkanons ist es nicht möglich, ein Klassenlehrerprinzip, wie die Kinder es aus der Grundschule kennen, an der Drei-Maare-Realschule plus weiter zu führen. Dennoch unterrichten die Klassenlehrer der Klassen mit Schwerpunktschülern, je nach Fähigkeit einzelne zusätzliche Fächer fachfremd, damit sie möglichst viel Zeit in ihrer Klasse unterrichten und als Ansprechpersonen präsent sind.

Team-Teaching
Auch die Schwerpunktschüler profitieren von der Doppelbesetzung in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch in der Orientierungsstufe.

Verteilung der SPS-Stunden
In Absprache mit der SPS-Koordinatorin werden die Förderstunden unter den Förderlehrerinnen verteilt und den Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einzeln oder in Kleingruppen zugewiesen.

Pädagogische Konferenzen
Vor den Herbstferien findet eine pädagogische Konferenz für die Orientierungsstufe statt.
Diese wird von der pädagogischen Koordinatorin (Reflexion und Analyse, Rückmeldung und Beratung) geleitet. Sinn ist der gemeinsame Austausch aller Kollegen über alle Klassen bzgl. Leistungsstand und Noten. Eine mögliche Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf auffällig schwacher Schüler wird im Plenum besprochen. Die Förderlehrerin gibt daraufhin Rückmeldung im Hinblick auf Förderungsmöglichkeiten sowie auch über die Schullaufbahn des entsprechenden Kindes.   Gegebenenfalls wird die Erstellung von Förderplänen für einzelne Schülerinnen und Schüler abgewägt.
Im Bedarfsfall werden weitere pädagogische Konferenzen und Meinungsaustausch terminiert.
Die Schwerpunktschulkoordinatorin bespricht sich in den beiden im Stundenplan verankerten Gesprächsstunden mit den Regelschulkollegen oder mit der Förderschulkollegin.

Inhaltliche Fördermaßnahmen
In Absprache erfolgt die Förderung innerhalb des Klassenverbandes oder extern in einem Förderraum. Diese Entscheidung ist abhängig davon, ob die Schwerpunktschülerinnen und Schüler in den jeweiligen Fächern zielgleich, d. h. mit denselben Inhalten, Leistungskontrollen und Schulbüchern arbeiten oder zieldifferent. Dies ist je nach Leistungsstand und individuellen Voraussetzungen sehr unterschiedlich. Ist die Förderung im Klassenverband, findet eine Absprache und gemeinsame Planung mit dem jeweiligen Regelschullehrer statt. Ist die Förderung zieldifferent, gibt die Förderlehrerin den Schwerpunktschülerinnen und Schülern Aufgaben meist in einem Wochenplan auf.

Arbeitspläne
Fachkonferenzen legen verbindliche Themenabfolgen in einem Jahresarbeitsplan fest. Dies ermöglicht paralleles und vergleichendes Arbeiten der Kollegen und erleichtert den Förderlehrerinnen die klassenübergreifende Förderung

Übergabegespräche
Bei einem Schulwechsel werden zwischen der abgebenden Schule und der Drei-Maare-Realschule plus Daun Übergabegespräche geführt. (siehe Übergänge begleiten). Hierzu werden die Klassenlehrer/innen der abgebenden Grundschulen in die Drei-Maare-Realschule plus eingeladen.
Zusätzlich erfolgt ein Übergabegespräch zwischen den Förderlehrerinnen und pädagogischen Fachkräften der neuen Schwerpunktschüler. Vor den Sommerferien findet eine Hospitation der Förderlehrerin der Drei-Maare-Realschule plus an der Grundschule Daun statt, um die neuen Schwerpunktschülerinnen und Schüler kennenzulernen und um vertiefende Gespräche ggf. mit weiteren Lehrpersonen oder den Eltern zu führen.

Online-Diagnose (Deutsch/Mathe)
In der Orientierungsstufe nehmen die Schüler in den Hauptfächern Deutsch und Mathe an einer Online-Diagnose teil. Sie erhalten im Anschluss daran ein auf ihren individuellen Lernstand zugeschnittenes Lern- und Förderheft, welches sie in bereitgestellten Stunden bearbeiten können. Je nach Kompetenzstand wird entschieden, ob die Schwerpunktschülerinnen und -schüler daran teilnehmen oder in dieser Stunde individuelle Übungen am Computer durchführen.

Diagnostik
Liegen die Leistungen eines Schülers während der Orientierungsstufe dauerhaft unter ausreichend, werden zunächst die Kollegen zur Beratung hinzugezogen. Sollte sich die Notwendigkeit einer möglichen Überprüfung auf Förderbedarf im Bereich Lernen abzeichnen, finden Elterngespräche mit Klassenlehrer/in und Förderlehrerin statt. Nach schriftlichem Einverständnis der Eltern kann eine Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit des Kindes (Intelligenztest) von der Förderlehrerin durchgeführt werden. Das Ergebnis wird den Eltern im Gespräch eröffnet und die Meldung zur Überprüfung sonderpädagogischen Förderbedarf bei Notwendigkeit kann eingeleitet werden.

Förderplankonferenz und Förderplan
Ungefähr zeitgleich mit den Elternsprechtagen (November) werden die Eltern der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Förderplankonferenz eingeladen. Hierzu versammeln sich alle, den Schüler unterrichtenden Lehrpersonen, die Förderlehrerin, die jeweilige Stufenleitung, die Eltern und der Schüler selbst zu einem ca. einstündigen Gespräch. Zunächst wird die Lernausgangslage des Schülers beschrieben. Daraus entwickelt sich eine Auflistung der Stärken des Schülers, die in einem Protokollbogen festgehalten werden. Im Gespräch werden nun die Unterstützungsbereiche genannt, aus denen sich konkrete Förderziele, beispielsweise im Lern- und Arbeitsverhalten oder speziell in einzelnen Fächern entwickeln. Diese Ziele werden in ihrer Umsetzung an Personen (Verantwortlichkeit) und Maßnahmen geknüpft und lassen sich somit evaluieren. Das Protokoll wird für jeden Lehrer zugänglich in der Schülerakte aufbewahrt. 

Diese Förderplankonferenz kann auch für Schüler abgehalten werden, bei denen auf Grund der Lernausgangslage und der Lernbeobachtung oder in anderen Bereichen, z. B. Verhalten, Teilleistungsstörungen mit Nachweis, Sprachproblemen, bei drohendem Ausschluss, bei Versetzungsgefährdung, bei wiederholtem Sitzenbleiben in der gleichen Klassenstufe, etc.)  längerfristiger Förderbedarf zu erwarten ist.

Beratung
Für Schüler, Eltern und Lehrer stehen bedarfsorientierte, individuelle Beratungsangebote  durch schulisches und außerschulisches Personal zur Verfügung. Beratung erfolgt nicht nur innerhalb der Lehrerschaft. Sie findet auch über die gesamte Schullaufbahn in Form einer persönlichen Beratung; eines intensiven Austauschs mit Erziehungsberechtigten und Schülern statt.
Wie sieht die Berufsorientierung für die Schwerpunktschüler aus?

Die Berufsorientierung für die Schwerpunktschüler ist an die der jeweiligen  Berufsreifeklasse gekoppelt, auch wenn der Schüler eine Klasse der Sekundarstufe 1 besucht.
Die Schüler durchlaufen alle Maßnahmen mit den Berufsreifeschülern zusammen. Diese sind wie folgt:

Klassenstufe Berufsorientierungsmaßnahme Zeitpunkt/Umfang
Klasse7

- BO im Rahmen des WPF-Unterrichts

- 3 Tage Schnupperpraktikum

- Profil AC

ganzjährig

2. Halbjahr

2. Halbjahr

Klasse 8

- eine Schulstunde BO

- einwöchiges Praktikum

- Best Day

- 3 Tage Kontaktpraktikum

- Praxistag (jeden Donnerstag ganztägig im Betrieb)

ganzjährig/wöchentlich

1. Halbjahr

2. Halbjahr

2. Halbjahr

2. Halbjahr

Klasse 9

- Praxistag

- dreitägiges Berufsorientierungscamp in Jünkerath

- eine Schulstunde BO

1. Halbjahr (bis einschließlich Dezember)

2. Halbjahr

ganzjährig, wöchentlich

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